Allgemeine Angaben |
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Was Pädagoginnen und Pädagogen dürfen und müssen – Rechtssicherheitstraining | | |
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Fortbildungslehrveranstaltung |
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Zuordnungen: 9 | |
Zielgruppen[LehrerInnen (allg.)]; Schularten[Volksschulen,Mittelschule,AHS Unterstufe,Sonderschulen,Polytechnische Schulen]; Inhaltliche - überfachliche Kategorien[Recht]; Organisationsformen[Regionale Veranstaltung]; PHSt Homepage: Inklusive Bildung[Inklusive Pädagogik und Didaktik] |
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Angaben zur Abhaltung |
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SICHERHEIT für Pädagoginnen und Pädagogen - Rechtssicherheitstraining - RST©
Seminarinhalt: Gesetzliche Rechte von Pädagoginnen Gesetzliche Pflichten von Pädagoginnen Selbsthilferecht Möglichkeiten der Abnahme von störenden Gegenständen Möglichkeiten der Abnahme von gefährlichen Gegenständen Durchsuchungsmöglichkeiten Anhalterecht Notwehr Nothilfe Fallbeispiele
Seminarbeschreibung und Zielsetzung: DARF ich Gegenstände abnehmen? DARF ich in Schultaschen nachsehen? MUSS ich bei Raufereien unter Schülern eingreifen? WAS mache ich bei Straftaten? WAS habe ich zu machen, wenn ein Schüler wegläuft? WIE weit geht meine Verantwortung und Haftung?
Diese und viele Fragen mehr beschäftigen Pädagoginnen und Pädagogen im Alltag - Antworten darauf werden in diesem Seminar praxisorientiert aufgearbeitet.
Der Vortragende Rudolf Pföhs ist Vorstand im Verein der Österreichischen Polizeieinsatztrainer und ist als internationaler Referent tätig. |
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Mit RECHTSSICHERHEIT und SELBSTSICHERHEIT den Gefahren- und Krisensituationen im Schulbetrieb professionell begegnen. |
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611.0IP00 Was Pädagoginnen und Pädagogen dürfen und müssen – Rechtssicherheitstraining (8UE FB, WS 2020/21)
Gruppe |
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Ereignis |
Termintyp |
Anmerkung |
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Lehrpersonen |
Do
| 09.09.2021 | 09:00 | 17:00 | Hörsaal A, Hasnerplatz 12 (NEGHSA) | Abhaltung | fix | |
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Für die Anmeldung zur Teilnahme müssen Sie sich in PHSt-Online als Studierende*r identifizieren. |
Anmerkung: Zielgruppe: Lehrpersonen an Pflichtschulen Hinweis: Es wird keine Verpflegung zur Verfügung gestellt. Laut Erlass der Bildungsdirektion vom 23.9.2019 (GZ: IRe3/40-2019) können Reisebewegungen durch Vorlage der Teilnahmebestätigung über die Schulleitung mittels Reiserechnung bei der Bildungsdirektion eingereicht werden (RGV 73). Unter folgender Adresse können Sie sich die Formulare selbständig downloaden. https://www.bildung-stmk.gv.at/service/landeslehrer-fahrt-reisekosten/formulare.html |
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Angaben zur Prüfung |
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siehe Stellung im Studienplan |
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immanenter Prüfungscharakter |
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Zusatzinformationen |
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Kontaktperson: peter.much@phst.at |
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